Öffentliches Baurecht

Was mache ich, wenn die Behörde nicht so will wie ich?

Wer bauen will, kommt nicht daran vorbei. Er muss sich mit den gesetzli-    chen Vorgaben auseinandersetzen.

In dem Moment, in dem sich abzeichnet, dass die Bauaufsichtsbehörde et-   was gegen die Baumaßnahme haben könnte, sollte man nicht davor zurück-  schrecken, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Hierfür steht Ihnen Rechts-   anwalt von der Wense zur Verfügung.

Schon der von der Erklärung der Behörde Betroffene sollte es vermeiden,    mit der "Holzhammermethode" zu reagieren, weil er meint, mit lautem Auf-   treten Eindruck zu schinden. Oft erreicht man das Gegenteil.

Viel mehr gilt es, das Gespräch zu suchen und auf diese Weise das Ziel der Behörde herauszukriegen. Oft sind es Kleinigkeiten, die zur abweisenden Entscheidung geführt haben. Die Entscheidung gibt aber nicht wider, wie es mit der Baugenehmigung geklappt hätte, sondern nur, warum es nicht geklappt hat.

Mit Hilfe der rechtlichen Vorbereitung durch den Anwalt, gepaart mit einem Besuch der Örtlichkeit lassen sich oft erstaunliche Dämme bei der Behörde brechen.

Was ist Baurecht?

Der Begriff des Baurechts umfasst all die Vorschriften, die sich dem Privat- und dem Verwaltungsrecht widmen.

Das private Baurecht umfasst die zivilrechtlichen Beziehungen insbesondere hinsichtlich des Baugeschehens und der Nutzung des Eigentums von Grund und Boden. Die rechtliche Betreuung des privaten Baurechts übernimmt gerne für Sie Rechtsanwalt Conze.

Das öffentliche Baurecht umfasst die gesamten Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit, die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen regeln. Ziel ist es, die aus öffentlichem Interesse gebotene Ordnung und Lenkung der Grundstücksnutzung und des Baugeschehens zu regeln.

Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und findet seine wesentlichen Rechtsquellen im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung, aber auch zahlreiche weitere Verordnungen und spezialgesetzliche Bestimmun- gen.

Das Bauordnungsrecht,das die bauaufsichtlichen Anforderungen an eine konkrete bauliche Anlage bestimmt, ist Landesrecht und findet in erster      Linie seine Rechtsgrundlage in den Bauordnungen der Länder, aber auch     in zahlreichen weiteren für das öffentliche Baurecht bedeutsame Regelun-   gen zum Denkmalschutz, Naturschutz, Straßenrecht, Kommunalabgaben- recht usw.