Denkmalschutz

Die  Frage des Denkmalschutzes ist im Zusammenhang mit der Sanierung von Gebäuden ein regelmäßig wiederkehrendes Hindernis für Bauherren.

Hier ist es nach unserer Erfahrung von immanenter Bedeutung, bereits im Stadium der Planung die rechtlichen Hintergründe aufzuklären, um wohl vorbereitet in das Verwaltungsverfahren einzutreten. Es gilt, den Wissenvorsprung der Behörde einzuholen und den Eindruck zu vermitteln, dass man dass öffentliche Interesse an dem Denkmal verstanden habe und an einer gemeinsamen Lösung interessiert sei.

Gerade die langjährige Dauer der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist geeignet, erhebliche Schäden beim Bauherren, insbesondere Mietausfall-schäden, zu verursachen. Diese gilt es zu vermeiden.

Gerne sind wir bereit, Sie zu beraten.