Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Die anwaltliche Tätigkeit ist eine hochwertige Dienstleistung. Sie besteht    aus der Ermittlung des Sachverhaltes, dessen rechtlicher Prüfung, Bewer- tung und der Vermittlung dieses Ergebnisses an den Mandanten. Dieser erste Teil der Tätigkeit macht den wesentlichen Aufwand aus. Ein zweiter   Teil des vergütungspflichtigen Aufwandes liegt in der Umsetzung des jewei-ligen Prüfungsergebnisses sowie des Zieles des Mandanten.

Der Zulassung zum Rechtsanwalt geht ein mehrjähriges Studium voraus. Fortwährende Weiterbildungen, eine umfangreiche Literaturausstattung    sowie qualifizierte Mitarbeiter (deren Tätigkeit nicht gesondert vergütet     wird) sind wesentliche kostenbildende Faktoren. Da Anwälte für die Folgen ihrer Tätigkeit einzustehen haben, fallen darüber hinaus erhebliche Versichungsbeiträge an, welche aus den Gebühren abzudecken sind.   Dieses bitten wir zu beachten.

Grundlage des anwaltlichen Vergütungsrechts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Dieses regelt die wesentlichen Gebührentatbestände für die einzelnen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht etc.).

Für das Strafrecht sind feste Gebührentatbestände vorgegeben, welche   sich nach der Tätigkeit vor einem gerichtlichen Verfahren sowie in dem gerichtlichen Verfahren richten. Dabei ist es auch von Bedeutung, welches Gericht in welcher Besetzung zuständig ist.

Zivil- und Verwaltungsrecht richten sich nach dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit, welcher sich regelmäßig aus dem Interesse des Mandanten an der Sache ermitteln läßt. Weiter ist der Umfang der Tätigkeit maßgeblich, d.h. es ist von Bedeutung, ob sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine Beratung beschränkt oder ob eine außergerichtliche oder eine gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist. Die Höhe der Vergütung ergibt sich dann aus einer Gebührentabelle.

Für das gerichtliche Verfahren sind durch den Kläger regelmäßig Gerichtskosten zu verauslagen.

Die entstehenden Gebühren und Kosten sind im Falle des Obsiegens vom Gegner zu erstatten (wenn der Gegner dazu in der Lage ist ...). Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht, wo jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst zu tragen hat.

Gerne geben unsere Mitarbeiter/Innen Ihne Auskunft zu Streitwert, Gebührenhöhe und das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Für die längerfristige Zusammenarbeit, aber auch für den Einzelfall, bietet sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung an, welche auf die tatsäch-  lich erbrachte Leistung (Zeit) abstellt. Dieses macht die entstehenden Kosten für den Mandanten leichter kalkulierbar. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.



Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen.